Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente? Tabelle & Rechner

Eine der wichtigsten Fragen vor dem Ruhestand: Wann kann ich in Rente gehen? Die Antwort hängt von Ihrem Geburtsjahr, Ihren Beitragsjahren und der gewählten Rentenart ab. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen – übersichtlich erklärt, mit Tabelle und interaktivem Rechner.

Die Regelaltersgrenze: Schrittweise Anhebung auf 67

Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis 67 arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Für die Jahrgänge dazwischen gilt eine Übergangsregelung.

Interaktiver Rechner: Wann kann ich in Rente?

Geben Sie Ihr Geburtsjahr ein und erfahren Sie sofort, wann Sie frühestens in Rente gehen können:

Renteneintrittsalter-Rechner



Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen (Stand 2026). Ohne Gewähr.

Tabelle: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Rentenbeginn frühestens
1946 und früher 65 Jahre mit 65
1947 65 Jahre + 1 Monat mit 65 und 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate mit 65 und 2 Monaten
1949 65 Jahre + 3 Monate mit 65 und 3 Monaten
1950 65 Jahre + 4 Monate mit 65 und 4 Monaten
1951 65 Jahre + 5 Monate mit 65 und 5 Monaten
1952 65 Jahre + 6 Monate mit 65 und 6 Monaten
1953 65 Jahre + 7 Monate mit 65 und 7 Monaten
1954 65 Jahre + 8 Monate mit 65 und 8 Monaten
1955 65 Jahre + 9 Monate mit 65 und 9 Monaten
1956 65 Jahre + 10 Monate mit 65 und 10 Monaten
1957 65 Jahre + 11 Monate mit 65 und 11 Monaten
1958 66 Jahre mit 66
1959 66 Jahre + 2 Monate mit 66 und 2 Monaten
1960 66 Jahre + 4 Monate mit 66 und 4 Monaten
1961 66 Jahre + 6 Monate mit 66 und 6 Monaten
1962 66 Jahre + 8 Monate mit 66 und 8 Monaten
1963 66 Jahre + 10 Monate mit 66 und 10 Monaten
1964 und später 67 Jahre mit 67

Früher in Rente: Welche Möglichkeiten gibt es?

Nicht jeder muss bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt drei wichtige Wege in die vorzeitige Rente:

1. Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)

Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann frühestens ab 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen.

  • Abschlag: 0,3 % pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen.
  • Maximaler Abschlag: 14,4 % (bei 48 Monaten = 4 Jahre vorzeitig).
  • Wichtig: Der Abschlag gilt dauerhaft – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Rechenbeispiel

Jahrgang 1964, Regelaltersgrenze 67 Jahre. Renteneintritt mit 63:

  • 4 Jahre × 12 Monate = 48 Monate vorzeitig
  • 48 × 0,3 % = 14,4 % Abschlag
  • Bei 1.500 € Bruttorente: 1.500 € − 14,4 % = 1.284 € monatlich (dauerhaft)

2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)

Wer mindestens 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Das ist die sogenannte „Rente mit 63″ – wobei das tatsächliche Eintrittsalter je nach Jahrgang variiert:

Geburtsjahr Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren ab
1952 und früher 63 Jahre
1953 63 Jahre + 2 Monate
1954 63 Jahre + 4 Monate
1955 63 Jahre + 6 Monate
1956 63 Jahre + 8 Monate
1957 63 Jahre + 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre + 2 Monate
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 Jahre + 6 Monate
1962 64 Jahre + 8 Monate
1963 64 Jahre + 10 Monate
1964 und später 65 Jahre

3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mindestens 35 Beitragsjahren können Sie bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen – oder bis zu 5 Jahre vorher mit Abschlägen (maximal 10,8 %).

Was zählt als Beitragsjahr?

Beitragsjahre sind mehr als nur Erwerbstätigkeit. Folgende Zeiten werden angerechnet:

  • Pflichtbeiträge: Aus Beschäftigung, Selbstständigkeit, Wehrdienst/Bundesfreiwilligendienst.
  • Freiwillige Beiträge: Selbst eingezahlte Beiträge (z. B. als Hausfrau/Hausmann).
  • Kindererziehungszeiten: 3 Jahre pro Kind (ab Geburtsjahr 1992), 2,5 Jahre für vor 1992 geborene Kinder.
  • Pflegezeiten: Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2.
  • Arbeitslosigkeit: Zeiten mit ALG I zählen voll. ALG II zählt nur für die 35-Jahres-Grenze, nicht für die 45-Jahres-Grenze.
  • Krankheit: Zeiten mit Krankengeld werden angerechnet.
  • Schulische Ausbildung: Bis zu 8 Jahre Schul- und Hochschulzeit als Anrechnungszeit (nur für 35-Jahres-Grenze).
  • Minijob: Nur wenn Sie eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen (nicht bei Befreiung).

Tipp: Fordern Sie frühzeitig einen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an. Dort sehen Sie exakt, welche Zeiten angerechnet werden – und können fehlende Zeiten nachweisen lassen (Kontenklärung).

Abschläge bei Frührente: Was Sie wissen müssen

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen:

  • Pro Monat vorzeitig: 0,3 % weniger Rente
  • Pro Jahr vorzeitig: 3,6 % weniger Rente
  • Maximal möglich: 14,4 % Abschlag (48 Monate = 4 Jahre vorzeitig)
  • Dauerhaft: Der Abschlag bleibt – auch wenn Sie die Regelaltersgrenze später erreichen

Ausgleichszahlungen möglich: Sie können die Abschläge durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung teilweise oder ganz ausgleichen. Das lohnt sich besonders für Gutverdienende und ist ab 50 Jahren möglich. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Häufige Fragen

Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Ja, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre haben – aber mit Abschlägen (bis zu 14,4 %). Mit 45 Beitragsjahren ist es je nach Jahrgang ab 63 bis 65 ohne Abschläge möglich.

Lohnt sich die Frührente finanziell?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bedenken Sie: Der Abschlag gilt lebenslang. Bei einer Rente von 1.500 € und 10 % Abschlag verlieren Sie 150 € pro Monat – das sind 1.800 € pro Jahr, dauerhaft. Gleichzeitig gewinnen Sie Lebenszeit. Eine persönliche Beratung bei der Rentenversicherung ist hier dringend empfohlen.

Wo erfahre ich meine genauen Beitragsjahre?

Auf Ihrer Renteninformation, die Sie jährlich per Post erhalten. Oder über ein Online-Konto bei der Deutschen Rentenversicherung unter meine-rente.de. Bei Unklarheiten: Kostenlose Beratung unter 0800 1000 4800.

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