Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Viele Rentner sind überrascht: Mit jeder Rentenerhöhung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie steuerpflichtig werden. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.
Faustregel 2026: Wenn Ihre Jahresbruttorente über ca. 12.500 Euro (Alleinstehende) bzw. 25.000 Euro (Ehepaare) liegt, sind Sie wahrscheinlich zur Abgabe verpflichtet.
Wie wird die Rente besteuert?
Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab:
- Rentenbeginn 2005 oder früher: 50 Prozent der Rente sind steuerpflichtig.
- Rentenbeginn 2020: 80 Prozent sind steuerpflichtig.
- Rentenbeginn 2025: 83,5 Prozent sind steuerpflichtig.
- Ab 2058: 100 Prozent der Rente werden besteuert.
Der steuerfreie Anteil wird bei Rentenbeginn festgeschrieben und ändert sich nicht mehr. Aber: Jede Rentenerhöhung wird voll besteuert.
Diese Kosten können Sie absetzen
Krankheitskosten
- Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel
- Zahnarztkosten (Eigenanteil)
- Brille, Hörgerät, Zahnersatz
- Fahrtkosten zum Arzt (0,30 Euro pro Kilometer)
- Kurkosten (mit ärztlicher Verordnung)
Achtung: Es gilt eine zumutbare Belastungsgrenze, die vom Einkommen abhängt. Erst Kosten darüber werden steuerlich berücksichtigt.
Pflegekosten
- Eigenanteile im Pflegeheim
- Kosten für ambulante Pflege
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putz- und Haushaltshilfe): 20 Prozent der Kosten, max. 4.000 Euro
Handwerkerleistungen
- Reparaturen in Haus oder Wohnung
- Gartenarbeiten, Schornsteinfeger
- Absetzbar: 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Material), max. 1.200 Euro
- Wichtig: Nur per Überweisung bezahlte Rechnungen werden anerkannt – keine Barzahlung!
Versicherungen
- Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung: voll absetzbar)
- Private Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Zahnzusatzversicherung
Spenden und Kirchensteuer
- Spenden an gemeinnützige Organisationen (mit Spendenquittung)
- Kirchensteuer (falls gezahlt)
- Mitgliedsbeiträge an Fördervereine
Behindertenpauschbetrag
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) steht Ihnen ein jährlicher Pauschbetrag zu – ohne Nachweise:
- GdB 20: 384 Euro
- GdB 50: 1.140 Euro
- GdB 70: 1.780 Euro
- GdB 100: 2.840 Euro
Beantragen Sie den GdB beim Versorgungsamt, falls Sie gesundheitliche Einschränkungen haben – viele Senioren haben Anspruch, ohne es zu wissen.
Praktische Tipps
- Belege sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Bescheinigungen geordnet auf.
- ELSTER nutzen: Die kostenlose Software des Finanzamts führt Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung.
- Lohnsteuerhilfeverein: Für ca. 50 bis 150 Euro jährlich erledigen Experten Ihre Steuererklärung – oft mit höherer Erstattung als bei Eigenarbeit.
- Frist beachten: Die Abgabefrist für 2025 endet am 31. Juli 2026 (bei Steuerberater: 30. April 2027).