Warum eine Patientenverfügung so wichtig ist
Stellen Sie sich vor, Sie können nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst über Ihre medizinische Behandlung entscheiden. Ohne Patientenverfügung müssen Angehörige und Ärzte raten, was Sie sich gewünscht hätten. Das führt oft zu Konflikten und belastet alle Beteiligten.
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Kontrolle zurück – auch wenn Sie sie selbst nicht mehr ausüben können.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Sie ist in § 1827 BGB gesetzlich geregelt und für Ärzte und Betreuer rechtlich bindend.
Was gehört in eine Patientenverfügung?
Je konkreter Ihre Verfügung ist, desto besser kann sie umgesetzt werden. Folgende Punkte sollten Sie regeln:
Lebenssituationen beschreiben
- Endstadium einer unheilbaren Erkrankung
- Dauerhafter Verlust der Einwilligungsfähigkeit (z.B. fortgeschrittene Demenz)
- Dauerhaftes Koma ohne Aussicht auf Besserung
- Akuter medizinischer Notfall
Behandlungswünsche festlegen
- Lebenserhaltende Maßnahmen: Künstliche Beatmung, Wiederbelebung, Dialyse
- Künstliche Ernährung: Magensonde, Infusionen
- Schmerzbehandlung: Auch wenn sie das Bewusstsein beeinträchtigt
- Ort der Behandlung: Krankenhaus, Hospiz oder Zuhause
Schritt für Schritt zur Patientenverfügung
Schritt 1: Informieren und nachdenken
Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre Werte und Wünsche nachzudenken. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über medizinische Szenarien. Viele Begriffe (z.B. „künstliche Beatmung“) klingen abstrakt – Ihr Arzt kann erklären, was sie konkret bedeuten.
Schritt 2: Formulieren
Nutzen Sie die Textbausteine des Bundesjustizministeriums als Vorlage. Diese sind rechtlich geprüft und decken die wichtigsten Situationen ab. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“.
Schritt 3: Unterschreiben
Die Patientenverfügung muss handschriftlich unterschrieben sein und ein Datum tragen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber die Akzeptanz erhöhen.
Schritt 4: Verteilen und hinterlegen
- Geben Sie Kopien an Ihre Vertrauensperson, Ihren Hausarzt und Ihre Angehörigen.
- Tragen Sie eine Hinweiskarte im Geldbeutel, die auf die Verfügung hinweist.
- Optional: Hinterlegen Sie die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht aus. Ergänzen Sie sie durch:
- Vorsorgevollmacht: Bestimmt eine Person, die in Ihrem Namen Entscheidungen trifft – nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell und organisatorisch.
- Betreuungsverfügung: Legt fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu allgemein formuliert: „Keine lebensverlängernden Maßnahmen“ ist nicht konkret genug. Beschreiben Sie die Situationen genau.
- Nie aktualisiert: Überprüfen Sie Ihre Verfügung alle zwei Jahre und bestätigen Sie sie mit neuer Unterschrift und Datum.
- Nicht auffindbar: Die beste Verfügung nützt nichts, wenn niemand weiß, wo sie liegt.
- Ohne ärztliche Beratung: Ein Gespräch mit dem Arzt hilft, unrealistische Vorstellungen zu korrigieren.
Kostenlose Vorlagen
Das Bundesministerium der Justiz bietet kostenlose Textbausteine und ausführliche Informationen zur Patientenverfügung. Auch Verbraucherzentralen und kirchliche Einrichtungen stellen Formulare bereit.
Tipp: Vermeiden Sie kostenpflichtige Online-Generatoren. Die offiziellen Vorlagen des Ministeriums sind vollkommen ausreichend und rechtssicher.
Weitere wichtige Vorsorgethemen
- SOS-Checkliste – alle wichtigen Dokumente und Notfallnummern an einem Ort
- Renten-Checkliste – Vorsorgedokumente rechtzeitig vor dem Ruhestand erstellen
- Ratgeber für Angehörige – schwierige Gespräche über Vorsorgevollmacht führen
- Steuererklärung als Rentner – Pflegekosten und Krankheitskosten absetzen
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