Hinzuverdienst als Rentner: Was erlaubt ist und was sich lohnt

Aeltere Person arbeitet zufrieden in einem kleinen Laden

Die gute Nachricht: Keine Hinzuverdienstgrenze mehr

Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Regelung gilt dauerhaft und wurde nicht mehr zurückgenommen.

Bei vorgezogenen Altersrenten (z.B. Rente mit 63) wurde die Hinzuverdienstgrenze ebenfalls aufgehoben. Auch hier können Sie ab 2023 unbegrenzt dazuverdienen.

Achtung: Erwerbsminderungsrente

Für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen:

  • Volle Erwerbsminderung: Maximal 3 Stunden täglich arbeiten. Hinzuverdienstgrenze liegt bei ca. 18.500 Euro jährlich (2026).
  • Teilweise Erwerbsminderung: Maximal 6 Stunden täglich. Höhere Verdienstgrenze, individuell berechnet.

Überschreiten Sie diese Grenzen, wird die Rente gekürzt oder fällt ganz weg.

Minijob: Der einfachste Einstieg

Ein Minijob ist die unkomplizierteste Form des Hinzuverdienstes:

  • Verdienstgrenze: 556 Euro monatlich (2026), das sind 6.672 Euro im Jahr.
  • Steuern: Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2 Prozent. Für Sie ist der Verdienst in der Regel steuerfrei.
  • Sozialabgaben: Keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  • Vorteil: Einfache Abrechnung, kein Papierkram für Sie.

Teilzeitbeschäftigung

Wer mehr als einen Minijob verdienen möchte, kann eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle annehmen:

  • Steuern: Der Verdienst wird zusammen mit der Rente besteuert. Je nach Höhe kann die Steuerbelastung steigen.
  • Krankenversicherung: Als Rentner mit Regelaltersrente zahlen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr.
  • Rentenversicherung: Ihre Beiträge erhöhen Ihre laufende Rente – allerdings erst nach einer jährlichen Neuberechnung.

Selbstständigkeit im Ruhestand

Immer mehr Rentner machen sich selbstständig – oft mit dem Wissen und den Kontakten aus dem Berufsleben:

  • Beratung und Coaching: Ihr Fachwissen ist gefragt. Viele Unternehmen suchen erfahrene Berater.
  • Handwerk und Dienstleistungen: Reparaturen, Gartenarbeit, Nachhilfe – die Nachfrage ist groß.
  • Online-Tätigkeiten: Texte schreiben, Übersetzen, Online-Kurse geben.

Wichtig: Melden Sie Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Unter 22.000 Euro Jahresumsatz können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und brauchen keine Umsatzsteuer zu erheben.

Ehrenamt: Aufwandsentschädigung steuerfrei

Ehrenamtliche Tätigkeiten können mit einer Aufwandsentschädigung vergütet werden:

  • Ehrenamtspauschale: Bis zu 840 Euro jährlich steuerfrei.
  • Übungsleiterpauschale: Bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei – für Trainer, Dozenten, Betreuer, Pfleger in gemeinnützigen Einrichtungen.
  • Diese Pauschalen können zusätzlich zu einem Minijob genutzt werden.

Auswirkungen auf die Steuer

Jeder Hinzuverdienst erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das kann dazu führen, dass:

  • Sie überhaupt erst steuerpflichtig werden.
  • Ihr Steuersatz steigt (Progressionseffekt).
  • Krankenversicherungsbeiträge auf den Hinzuverdienst anfallen.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beraten, bevor Sie starten. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung.

Auswirkungen auf Grundsicherung und Wohngeld

Wenn Sie Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen, wird Hinzuverdienst teilweise angerechnet:

  • Grundsicherung: Vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei (max. 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).
  • Wohngeld: Einkommen erhöht das anrechenbare Gesamteinkommen und kann den Anspruch mindern.

Praktische Tipps

  • Starten Sie mit einem Minijob, um die Belastung zu testen.
  • Überlegen Sie, was Ihnen Spaß macht – Geld ist nicht alles, Freude an der Tätigkeit umso wichtiger.
  • Informieren Sie Ihre Rentenversicherung über den Hinzuverdienst (bei Erwerbsminderungsrente Pflicht).
  • Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.