Grundrente 2026: Wer hat Anspruch und wie viel gibt es?

Aeltere Person am Schreibtisch mit Dokumenten und Taschenrechner

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der seit Januar 2021 ausgezahlt wird. Sie richtet sich an Menschen, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ziel ist es, die Lebensleistung anzuerkennen und Altersarmut zu vermeiden.

Wichtig: Die Grundrente ist keine eigenständige Rente, sondern ein automatischer Zuschlag auf Ihre bestehende Rente. Sie müssen keinen Antrag stellen.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten – dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren.
  • Durchschnittliches Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (mindestens 30 Prozent).
  • Einkommensprüfung – das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Freibeträge nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen 2026

Die Grundrente wird einkommensabhängig berechnet. Die Freibeträge werden jährlich angepasst:

  • Alleinstehende: Bis 1.375 Euro monatliches Einkommen wird der volle Zuschlag gezahlt. Darüber wird er schrittweise reduziert.
  • Ehepaare/Lebenspartner: Bis 2.145 Euro gemeinsames monatliches Einkommen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen und Mieten werden dabei berücksichtigt. Wohngeld und Grundsicherung zählen nicht als Einkommen.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?

Die Höhe ist individuell und hängt von Ihren Beitragszeiten und dem früheren Verdienst ab:

  • Der maximale Zuschlag liegt bei rund 420 Euro monatlich (brutto).
  • Der durchschnittliche Zuschlag beträgt etwa 86 Euro monatlich.
  • Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bleiben netto circa 75 Euro im Durchschnitt.

Müssen Sie einen Antrag stellen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob Sie Anspruch haben. Der Zuschlag wird rückwirkend berechnet und ausgezahlt. Die Einkommensdaten werden direkt vom Finanzamt übermittelt.

Allerdings kann die Prüfung dauern. Wenn Sie glauben, dass Ihnen ein Zuschlag zusteht, können Sie bei der Rentenversicherung nachfragen.

Grundrente und andere Leistungen

Der Grundrentenzuschlag wird bei anderen Sozialleistungen teilweise nicht angerechnet:

  • Wohngeld: Ein Freibetrag von 223 Euro gilt – dieser Teil der Grundrente wird nicht auf das Wohngeld angerechnet.
  • Grundsicherung im Alter: Ebenfalls 223 Euro Freibetrag.
  • Kinderzuschlag und Bürgergeld: Auch hier gelten Freibeträge.

Praktische Tipps

  • Prüfen Sie Ihren Rentenversicherungsverlauf auf Vollständigkeit – fehlende Zeiten können nachgetragen werden.
  • Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung kostenlos beraten.
  • Achten Sie auf Ihre Steuererklärung, da das Einkommen automatisch geprüft wird.

Weitere Finanzthemen für Rentner

Falls Sie noch vor der Rente stehen: Unsere Renten-Checkliste begleitet Sie Schritt für Schritt in den Ruhestand.

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